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Название: «Кривда» и конституционные процедуры в архаической Спарте
Другие названия: "Rechtsbeugung" und konstituttonelle vorgänge im archaischen Sparta
Авторы: Зайков, А. В.
Дата публикации: 2003
Издатель: Изд-во Урал. ун-та
Библиографическое описание: Зайков А. В. «Кривда» и конституционные процедуры в архаической Спарте / А. В. Зайков // Античная древность и средние века. — Екатеринбург: [Изд-во Урал. ун-та], 2003. — Вып. 34: материалы XI Международных научных Сюзюмовских чтений (Екатеринбург, 26-28 марта 2003 г.) — С. 23-34.
Аннотация: Der Artikel betriffl die Erklärung des Sinns des sogenannten Zusatzes zur «Großen Rhetra», der archaischen Verfassung Spartas. Genauer gesagt, erstreckt sich die Untersuchung auf den Sinn des Wortes σϰoλιάv. In der «Großen Rhetra» heißt es, dass die Volksversammlung «von Zeit zu Zeit» an einem vorherbestimmten Ort stattfinden solle. Aus dem Kontext geht hervor, dass bei Einbringung eines Gesetzes zur Abstimmung die Ältesten und die Könige eine Schlüsselrolle spielten. Doch ist im Auge zu behalten, dass der innere Zwist durch Annahme der «Große Rhetra» nicht überwunden war, der politische Kampf vielmehr von neuem entbrannte. Das Leben warf neue Fragen auf, und auf einige von ihnen konnte die «Große Rhetra» auf Grand ihres lakonischen Charakters keine zufriedenstellende Antwort geben, z.B. auf die Fragen, was zu tun sei, wenn sich das Volk an einem nicht vorherbestimmten Ort zu einer nicht anberaumten Zeit versammelte; wie man sich zu Entscheidungen verhalten solle, die der δἄμος, ohne die Beteiligung der Ältesten und der Könige getroffen hatte; solle man Beschlüsse von Versammlungen von Spartiaten für legal halten, die unter Umgehung der Vorgehensweisen gefasst wurden, wie sie die «Große Rhetra» vorschrieb; wie sich verhalten, wenn irgend jemand, der weder durch die Königswürde noch durch seine Berufung als Ältester von sich aus mit einem Antrag hervortrat, der anschließend von der Versammlung der Spartiaten gebilligt wurde? Der Zusatz sollte auf alle diese Fragen antworten: wenn das Volk etwas «Krummes» beschließt, d.h. unter Verletzung der herrschenden Bräuche, Rituale und der Vorgehensweisen, die durch die «Große Rhetra» und die Verfassungswirklichkeit vorgeschrieben waren, waren die Ältesten und die Könige verpflichtet, alle diese Beschlüsse für illegal und ungültig zu erklären. Mit anderen Worten, der Zusatz betriffl nicht den Umstand, dass das Volk Beschlüsse fasst, sondem die Art und Weise, wie es Beschlüsse fasst. Wenn wir anerkennen, dass der Zusatz seiner Natur nach nur die Verfahrensweise betriffl, lässt sich die Machtverteilung bei den Lakedaäoniem der Frühzeit besser verstehen. Es handelt sich nicht um eine Übertragung der Souveränität an die Ältesten und die Könige, sondern nur um die Notwendigkeit eines verfassungsmäßigen modus operandi.
Ключевые слова: ИСТОРИЯ
АНТИЧНОСТЬ
ИСТОРИЯ АНТИЧНОСТИ
СПАРТА
URI: http://elar.urfu.ru/handle/10995/2881
Источники: Античная древность и средние века. 2003. Вып. 34: материалы XI Международных научных Сюзюмовских чтений (Екатеринбург, 26-28 марта 2003 г.)
Располагается в коллекциях:Античная древность и средние века

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